Gemeinsamer Bundesausschuss ermöglicht Krankschreibung per Video
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung informiert darüber, dass Ärzte ihre Patienten künftig auch in einer Videosprechstunde krankschreiben können. Voraussetzung ist, dass die Patienten der Praxis bekannt sind und die Krankheit in einer Videosprechstunde untersucht werden kann. Diese Neuregelung hat der Gemeinsame Bundesausschuss am 16. Juli 2020 beschlossen.
Der Beschluss wird noch vom Bundesgesundheitsministerium geprüft.
Die Krankschreibung per Video kann bei erstmaliger Feststellung für maximal sieben Kalendertage ausgestellt werden. Die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit auf Grundlage eines Telefonats, einer Chat-Befragung oder eines Online-Fragebogens ist ausgeschlossen. Auch haben Patienten keinen Anspruch darauf, dass Ärzte ihnen eine Krankschreibung per Video ausstellen.