Pflegebegutachtungen per Videotelefonie

Der Medizinische Dienst Bund teilte mit, dass Pflegebegutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nun auch per Videotelefonie möglich sind, neben persönlichen Besuchen und strukturierten Telefoninterviews. Die Grundlagen hierfür wurden 2024 mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – § 142a SGB XI) geschaffen.

Danach kann Videotelefonie grundsätzlich in allen Fällen in Betracht kommen, in denen Begutachtungen auch schon durch Telefoninterviews möglich waren. Dies gilt in erster Linie bei Höherstufungsanträgen und Wiederholungsbegutachtungen.
Die MD können auf diesem Weg qualitativ hochwertig den steigenden Begutachtungszahlen gerecht zu werden, um den Versicherten möglichst zeitnah den Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung zu ermöglichen.

Hier lohnt sich ein Hinweis bzw. Nachfrage bei den jeweiligen Medizinischen Diensten der Länder.